# Public Interest Consultants > Public Interest Consultants GmbH ist eine österreichische Beratung für Public Affairs, Business Lobbying und strategische Kommunikation. Gegründet 2007 in Wien, präsent bei den Europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg. ## Eckdaten - Firma: Public Interest Consultants GmbH - Gegründet: 2007 - Geschäftsführung: Gregor Schönstein, Bernhard Nagiller - Firmenbuch: FN 287133 f, Handelsgericht Wien - UID: ATU63036912 - Hauptsitz: Rotenturmstraße 17/17, 1010 Wien, Österreich - Zweitstandort: Avenue Louise 166, 1050 Brüssel, Belgien - Telefon: +43 1 907 66 00 - E-Mail: office@publicinterest.cc - Website: https://www.publicinterest.at - Sprachen: Deutsch, Englisch ## Kennzahlen - #1 - Marktführer für Public Affairs in Österreich - 700 - Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft, Politik und Medien im aktiven Netzwerk - >100 - erfolgreich umgesetzte Kommunikationsprojekte pro Jahr - >100 - namhafte Vorstände und Aufsichtsräte beraten - 12 - Klienten aus der Fortune Global 500 Liste - 150 - Jahre kumulierte Beratungserfahrung im Senior Team - #1 - Marktführer für Allianz- und Verbandsmanagement - Top 5 - im österreichischen Agentur-Umsatzranking ## Leistungen ### Stakeholder & Netzwerk Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn. Identifikation relevanter Akteure, Aufbau von Kommunikationskanälen, Erarbeitung von Win-Win-Positionen und Koalitionsbildung sind der Werkzeugkasten erfolgreicher strategischer Kommunikationsberatung, wie Public Interest sie versteht. - Stakeholder Management - Strategische Allianzen - Vereins- und Verbandsmanagement - Plattform- und Konzeptentwicklung - Koalitionsbildung ### High Level Strategiearbeit & Campaigning Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden. Erfolg braucht Überzeugungsarbeit. Public Interest übernimmt in der Umsetzung Aufgaben, die aufgrund von Erfahrung und vernetzten Top-Beratern oft schneller und effizienter erledigt sind als mit bestehenden internen Ressourcen. - Public Affairs & Business Lobbying Strategien - Issue Campaigning - CEO Positioning und Re-Positioning - Krisenkommunikation und Spin Management - Litigation PR und Deal Campaigning - Digitale Strategien ### Professional Analysis & Monitoring Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele. Nicht jede Meldung ist relevant. Wir filtern, ordnen ein und sagen, was eine Entwicklung für Ihr Unternehmen konkret bedeutet - rechtzeitig, damit noch Handlungsspielraum besteht. - EU- und Bundes-Monitoring - Political Audit und Policy Analysis - Issues Management - Impact Assessments und Stakeholderkonsultationen - Förderungen, Funding & Procurement ## Branchen ### Telekommunikation Netze entstehen dort, wo die Regulierung Investitionen zulässt. Kaum eine Branche wird so unmittelbar von regulatorischen Entscheidungen geprägt wie die Telekommunikation. Ob eine Glasfaserstrecke wirtschaftlich darstellbar ist, hängt weniger von der Technik ab als von Genehmigungsdauern, Vorleistungsentgelten und Förderbedingungen. Parallel verschiebt die europäische Ebene laufend den Rahmen: Der Digital Networks Act, die Debatte um faire Beiträge grosser Datenverursacher und die Überarbeitung der E-Privacy-Regeln greifen alle in dieselben Geschäftsmodelle ein. Wer in diesem Umfeld Investitionsentscheidungen über Jahrzehnte trifft, braucht Vorlauf. Genau dafür arbeiten wir: Wir melden Entwicklungen, bevor sie im Amtsblatt stehen, und übersetzen betriebswirtschaftliche Argumente in eine Sprache, die in Ministerien und Regulierungsbehörden trägt. Dossiers: Breitband- und Glasfaserausbau, Frequenzvergabe und Mobilfunk, E-Privacy und Datenschutz, Netz- und Marktregulierung Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/telekommunikation - Frage: Wer reguliert die Telekommunikation in Österreich? Antwort: Die Regulierungsbehörde ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gemeinsam mit der Telekom-Control-Kommission. Den gesetzlichen Rahmen setzt das Telekommunikationsgesetz, das seinerseits europäische Vorgaben umsetzt, insbesondere den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. - Frage: Wann lohnt sich Public Affairs für ein Telekomunternehmen? Antwort: Immer dann, wenn eine Investitionsentscheidung länger trägt als eine Legislaturperiode. Netzausbau, Frequenzlizenzen und Plattformverträge laufen über zehn Jahre und mehr. In diesem Zeitraum ändert sich der regulatorische Rahmen mehrfach, und wer ihn mitgestaltet, trägt weniger Risiko. - Frage: Arbeitet Public Interest auch auf EU-Ebene für Telekomthemen? Antwort: Ja. Ein großer Teil der Telekomregulierung entsteht in Brüssel, bevor sie national umgesetzt wird. Public Interest ist bei den Europäischen Institutionen präsent und begleitet Konsultationen, Impact Assessments und Trilogphasen gemeinsam mit der nationalen Arbeit. ### Energie & Infrastruktur Die Energiewende wird in Genehmigungsverfahren entschieden. Kaum ein Politikfeld hat sich in den letzten Jahren so schnell verändert wie die Energiepolitik. Klimaziele, Versorgungssicherheit und Leistbarkeit stehen in einem Zielkonflikt, der jede Woche neu verhandelt wird, oft unter erheblichem öffentlichem Druck. Für Unternehmen bedeutet das: Ein Projekt scheitert selten an der Technik. Es scheitert an einer Umweltverträglichkeitsprüfung, an einem Netzentgeltbescheid oder daran, dass eine Region nicht mitgenommen wurde. Wir arbeiten an beiden Enden: an der regulatorischen Position gegenüber Ministerien, Regulator und Landesregierungen, und an der Akzeptanz vor Ort, ohne die kein Leitungsprojekt in Österreich mehr gebaut wird. Dossiers: Erneuerbaren-Ausbau und Genehmigung, Strommarktdesign, Netzentgelte und Netzfinanzierung, Versorgungssicherheit Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/energie-infrastruktur - Frage: Wer entscheidet in Österreich über Energieprojekte? Antwort: Die Zuständigkeit ist geteilt. Der Bund setzt den gesetzlichen Rahmen, die E-Control reguliert Netze und Entgelte, die Länder entscheiden über Widmung und einen großen Teil der Genehmigungsverfahren. Erfolgreiche Projektkommunikation adressiert alle drei Ebenen gleichzeitig. - Frage: Was bringt Public Affairs bei einem Genehmigungsverfahren? Antwort: Das Verfahren selbst ist rechtlich geführt, nicht politisch. Public Affairs wirkt davor und daneben: bei der Ausgestaltung der Rahmengesetze, beim Aufbau regionaler Allianzen und bei einer öffentlichen Debatte, in der ein Projekt nicht zum Symbol für etwas anderes wird. - Frage: Beraten Sie auch Infrastrukturinvestoren? Antwort: Ja. Für Investoren ist die regulatorische Bewertung eines Marktes Teil der Due Diligence. Wir liefern eine belastbare Einschätzung der politischen Risiken über die Haltedauer und begleiten Transaktionen kommunikativ. ### Finanz- & Versicherungssektor Regulierung ist im Finanzsektor kein Rahmen, sie ist das Geschäftsmodell. In kaum einer anderen Branche liegt so viel unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei Behörden. Eigenkapitalanforderungen, Meldepflichten und Produktvorgaben bestimmen, welches Geschäft überhaupt darstellbar ist. Die Regelwerke entstehen auf drei Ebenen gleichzeitig: Basel setzt Standards, Brüssel giesst sie in Verordnungen, Wien vollzieht und ergänzt. Wer erst bei der nationalen Umsetzung mitredet, kommt zu spät. Dazu kommt ein öffentliches Klima, in dem der Sektor selten Vertrauensvorschuss geniesst. Positionen müssen daher nicht nur fachlich richtig, sondern auch gesellschaftlich vermittelbar sein. Dossiers: Bankenregulierung, Kapitalmarktunion, Einlagensicherung, Sustainable Finance Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/finanz-versicherung - Frage: Welche Behörden sind für Banken und Versicherungen in Österreich zuständig? Antwort: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die integrierte Aufsichtsbehörde, die Oesterreichische Nationalbank wirkt bei der Bankenaufsicht mit. Bedeutende Banken werden direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt. Die Regelsetzung erfolgt weitgehend auf europäischer Ebene. - Frage: Wie früh sollte ein Institut ein Regulierungsthema besetzen? Antwort: Spätestens in der Konsultationsphase der Europäischen Kommission. Sobald ein Vorschlag im Trilog ist, verschieben sich nur noch Details. Der wirksamste Zeitpunkt liegt oft ein bis zwei Jahre vor dem, an dem ein Thema intern als dringend gilt. - Frage: Arbeiten Sie auch für Verbände im Finanzsektor? Antwort: Ja. Allianz- und Verbandsmanagement ist einer unserer Schwerpunkte. Gerade im Finanzsektor sind gemeinsame Positionen mehrerer Institute oft wirksamer als Einzelauftritte, brauchen aber eine belastbare Moderation. ### Gesundheit & Life Sciences Zugang zu Therapien ist eine Erstattungsfrage, bevor er eine medizinische ist. Ein Produkt kann zugelassen und medizinisch überlegen sein und trotzdem keine Patientinnen erreichen. In Österreich entscheidet darüber der Erstattungsprozess, und der ist ein Zusammenspiel aus Sozialversicherung, Ministerium, Fachgesellschaften und öffentlicher Wahrnehmung. Gleichzeitig ordnet die europäische Ebene den Rahmen neu: das Pharmapaket, die gemeinsame Bewertung von Gesundheitstechnologien und der europäische Gesundheitsdatenraum greifen alle in Zulassungs- und Marktzugangsstrategien ein. Kommunikation in diesem Feld ist besonders heikel. Sie muss fachlich präzise, rechtlich zulässig und gesellschaftlich anschlussfähig zugleich sein. Wir arbeiten deshalb eng mit den regulatorischen und medizinischen Teams unserer Klientinnen zusammen. Dossiers: Erstattung und Preisbildung, EU-Pharmapaket, Klinische Forschung und Zulassung, Digital Health und Gesundheitsdaten Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/gesundheit-life-sciences - Frage: Wie funktioniert die Erstattung von Arzneimitteln in Österreich? Antwort: Der Erstattungskodex des Dachverbands der Sozialversicherungsträger legt fest, welche Arzneimittel zu welchen Bedingungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Die Aufnahme folgt einem formalisierten Verfahren mit pharmakologischer, medizinisch-therapeutischer und gesundheitsökonomischer Bewertung. - Frage: Darf im Gesundheitsbereich überhaupt Lobbying betrieben werden? Antwort: Ja, im Rahmen des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes und der branchenspezifischen Verhaltenskodizes. Entscheidend sind Transparenz über den Auftraggeber, die Trennung von Bewerbung und Information sowie die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Werbebeschränkungen. - Frage: Was leistet Public Affairs vor einer Markteinführung? Antwort: Es klärt das Umfeld, bevor die Zulassung da ist: Wer sind die relevanten Fachgesellschaften und Patientenorganisationen, welche Versorgungslücke ist politisch anerkannt, welche Argumente tragen im Erstattungsverfahren. Diese Vorarbeit lässt sich nach der Zulassung nicht nachholen. ### Konsumgüter (FMCG) Was auf der Verpackung stehen muss, entscheidet sich lange vor dem Regal. Regulierung erreicht die Konsumgüterbranche heute über den Produktlebenszyklus: was hineinkommt, wie es verpackt ist, was daraufsteht und was am Ende damit passiert. Jeder dieser Punkte hat inzwischen ein eigenes Regelwerk. Die Verpackungsverordnung, die Lieferkettenrichtlinie und die Green-Claims-Regeln greifen ineinander und treffen Unternehmen oft gleichzeitig, mit unterschiedlichen Fristen und teils widersprüchlichen Anforderungen. Dazu kommt eine mediale Öffentlichkeit, die Konsumthemen emotional verhandelt. Eine sachlich richtige Position reicht nicht, sie muss auch in einer Schlagzeile bestehen. Dossiers: Verpackungs- und Kreislaufwirtschaftsregeln, Lieferkettensorgfaltspflichten, Kennzeichnung und Werbebeschränkungen, Handel und E-Commerce Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/konsumgueter - Frage: Welche Regulierung trifft Konsumgüterhersteller aktuell am stärksten? Antwort: Die europäische Verpackungsverordnung, weil sie Produktdesign, Beschaffung und Logistik gleichzeitig betrifft und mit harten Fristen arbeitet. Direkt daneben stehen die Lieferkettensorgfaltspflichten und die Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. - Frage: Lohnt sich ein Branchenbündnis statt Einzelauftritt? Antwort: In der Regel ja. Konsumthemen werden politisch als Branchenfragen verhandelt, nicht als Einzelfälle. Ein gemeinsam getragener Vorschlag hat deutlich mehr Gewicht, setzt aber voraus, dass Wettbewerbsrecht und interne Abstimmung sauber organisiert sind. - Frage: Wie gehen Sie mit kritischer Medienberichterstattung um? Antwort: Mit Vorbereitung statt Reaktion. Wir klären vorab, welche Angriffsflächen bestehen, welche Belege verfügbar sind und wer glaubwürdig für das Unternehmen sprechen kann. Im Anlassfall steht dann eine abgestimmte Position bereit, statt erst entwickelt zu werden. ### Plattformökonomie & Technologie Im digitalen Binnenmarkt ist Compliance zur Produktentscheidung geworden. Für digitale Geschäftsmodelle ist der Rechtsrahmen keine Nebenbedingung mehr. Was ein Dienst anzeigen darf, wie er moderiert, welche Daten er nutzen kann und wie transparent ein Modell sein muss, steht inzwischen im Gesetz. Die Durchsetzung verteilt sich dabei auf mehrere Ebenen: Die Kommission beaufsichtigt sehr grosse Plattformen direkt, nationale Koordinatoren und Behörden den Rest. Das erzeugt Auslegungsspielräume, die politisch gestaltet werden. Gleichzeitig entsteht mit der KI-Regulierung ein Rahmen, dessen praktische Auslegung in Normungsgremien und Leitlinien erst geschrieben wird. Wer hier nicht vertreten ist, bekommt das Ergebnis später als Vorgabe. Dossiers: Digital Services Act, Digital Markets Act, KI-Regulierung, Daten- und Cloudpolitik Seite: https://www.publicinterest.at/branchen/plattform-technologie - Frage: Wer setzt den Digital Services Act in Österreich durch? Antwort: Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) angesiedelt. Sehr grosse Online-Plattformen werden zusätzlich direkt von der Europäischen Kommission beaufsichtigt. - Frage: Ab wann betrifft der AI Act ein Unternehmen? Antwort: Sobald ein KI-System in der EU in Verkehr gebracht oder eingesetzt wird, unabhängig vom Sitz des Anbieters. Der Umfang der Pflichten richtet sich nach der Risikoklasse des Anwendungsfalls, nicht nach der Technologie an sich. - Frage: Wie positioniert man ein Technologieunternehmen politisch glaubwürdig? Antwort: Über konkreten Nutzen statt über Innovationsrhetorik. Politische Entscheidungsträger fragen nach Arbeitsplätzen, Standortwirkung, Sicherheit und Kontrollierbarkeit. Wer darauf belastbare Antworten liefert, wird als Gesprächspartner ernst genommen. ## Europa Unser Engagement endet nicht an Österreichs Grenzen. Der Impact europäischer Harmonisierung - vom digitalen Binnenmarkt über die Energieunion bis zur Reform des Kapitalmarktes - ist für ein regionales KMU ebenso zu spüren wie für einen internationalen Großkonzern. Präsenz bei den Europäischen Institutionen ist deshalb nicht nur für international operierende Unternehmen zentral. Der reformierte europäische Gesetzgebungsprozess bindet Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft intensiv in die Erstellung von Richtlinien und Verordnungen ein. Für Unternehmen ist es daher das Gebot der Stunde, sich aktiv in Impact Assessments und Stakeholderkonsultationen einzubringen. Public Interest ist sowohl in Brüssel als auch in Straßburg bei den Europäischen Institutionen vertreten. Unser Team ist mit den Mechanismen der Europapolitik bestens vertraut: Wir bauen Brücken und helfen, in Europa Geschwindigkeit aufzunehmen. Europa-Programm: EU-Monitoring, Political Audit & European Policy Analysis, European Issues Management, Strategisches politisches Lobbying, Förderungen, Funding & Procurement, European Alliance Campaigning, European Litigation PR, Deal Campaigning ## Arbeitsprinzipien - Fokus: Kommunikation ist für uns kein Selbstzweck, sondern immer an klare Business-Ziele gekoppelt. Dafür braucht es ein Rüstzeug, das weit über die reine PR hinausgeht. Dieses bringen wir mit. - Leistung: Nur Leistung schafft Vertrauen. Daher sind unsere Kundenbeziehungen vertrauensvoll und langjährig. Und je größer die Herausforderung, desto größer unser Ansporn. Jederzeit. Überall. - Diskretion: Umsetzung ist uns wichtiger als Inszenierung. Daher agieren wir stets im Hintergrund. Wir sprechen weder über die Namen unserer Kund:innen noch über unsere Aufträge. Messen Sie uns stattdessen an unseren Erfolgen. ## Management ### Gregor Schönstein - Gründer & Managing Partner Gregor Schönstein war 2007 Mitgründer, ab 2012 Alleineigentümer und ist seit 2017 Managing Partner und Miteigentümer von Public Interest. Davor verantwortete er den Bereich Lobbying und Strategische Kommunikation in mehreren führenden Kommunikationsagenturen und war als politischer Berater in Österreich, Italien, Deutschland und bei den Europäischen Institutionen tätig. In diesem Rahmen nahm er Verpflichtungen als Lehrbeauftragter und Beirat an mehreren österreichischen Universitätslehrgängen und an der Deutschen Universität für Weiterbildung wahr. Zuvor arbeitete er als Journalist und war mehrere Jahre bei Procter & Gamble in Österreich beschäftigt. Seine berufliche Karriere begann 1982 beim ORF, wo er als Moderator, Gestalter und Schauspieler tätig war. Schwerpunkte: Public Affairs, Business Lobbying, Strategische Kommunikation, CEO Positioning, EU-Politik Profil: https://www.publicinterest.at/management/gregor-schoenstein LinkedIn: https://at.linkedin.com/in/gregor-sch%C3%B6nstein-308925103 ### Bernhard Nagiller - Managing Partner Bernhard Nagiller ist seit 2016 Managing Partner von Public Interest Consultants. Er berät CEOs, Vorstände und Aufsichtsräte in Fragen der strategischen Kommunikation - insbesondere bei Positionierungen, Veränderungsprozessen, Wachstumsstrategien und an der Schnittstelle von Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik. Seine Beratung verbindet strategische Perspektive mit langjähriger Erfahrung in komplexen Unternehmens- und Entscheidungssituationen sowie einem etablierten Netzwerk in Wirtschaft, Medien und Institutionen. Vor seinem Einstieg bei Public Interest verantwortete er die Kommunikation und Strategie der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) und war Prokurist der Gesellschaft. Zuvor war er bei einem internationalen Industriekonzern in unmittelbarer Nähe zum Vorstand tätig. Der studierte Betriebswirt begann seine Karriere bei einer internationalen Strategieberatung. Schwerpunkte: Strategische Kommunikation, Corporate Positioning, Change Communications, Investor Relations, Stakeholder Management Profil: https://www.publicinterest.at/management/bernhard-nagiller LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/bernhard-nagiller-8030ba191/ ### Andreas Rudas - Präsident Advisory Board Andreas Rudas, 1953 in Budapest geboren und in Österreich aufgewachsen, war von 1986 bis 1997 beim ORF tätig, zunächst als Sprecher, später als Generalsekretär. Anschließend fungierte er als Bundesgeschäftsführer der SPÖ, bevor er ab 2000 Führungspositionen beim Automobilzulieferer Magna übernahm. 2005 wechselte er zur WAZ Media Group, 2009 folgte die Berufung in das Executive Committee der RTL Group. Andreas Rudas gilt als profunder Kenner der europäischen Kommunikationslandschaft. Seine Laufbahn verbindet Führungserfahrung in Politik, Wirtschaft und Medien. Mit seinem analytischen Blick und seinem Verständnis für komplexe Entscheidungsprozesse berät er die Klient:innen von Public Interest in zentralen strategischen Fragen auf höchster Ebene. Schwerpunkte: Medienpolitik, Europäische Kommunikationslandschaft, Public Affairs, Corporate Governance ### Christian Domany - Vizepräsident Advisory Board Christian Domany ist seit 2010 Senior Advisor bei Public Interest. Seine besondere Expertise liegt in den Bereichen Change Management, Positionierungs-Strategien und Public Affairs. Der studierte Betriebswirt startete seine Karriere bei der Creditanstalt Bankverein, bevor er viele Jahre in Interessenvertretungen und in der Privatwirtschaft tätig war. Er war unter anderem stellvertretender Generalsekretär der Österreichischen Industriellenvereinigung, Generalsekretär des Sparkassenverbandes sowie der Wirtschaftskammer Österreich, bevor er als Finanz-, Personal- und Non-Aviation-Vorstand in die Flughafen Wien AG wechselte. Er ist langjähriger Obmann der Berufsgruppe Luftfahrt in der Wirtschaftskammer Österreich und Mitglied in den Präsidien des Kuratorium Sicheres Österreich, der Quality Austria sowie der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft. Darüber hinaus engagiert er sich als Präsident des Hilfswerk International und als Vizepräsident des Behindertensportverbandes. Schwerpunkte: Change Management, Interessenvertretung, Luftfahrt, Banken, Public Affairs ### Marcus Grausam - Senior Advisor & Board Member Marcus Grausam, vormals CEO von A1 Telekom Austria, bringt bei Public Interest Consultants seine langjährige Erfahrung an der Spitze des größten Technologieunternehmens Österreichs ein und verstärkt das Beratungsteam mit seiner Expertise in Digitalisierung, Transformation und strategischer Positionierung von Unternehmen. Schwerpunkte: Telekommunikation, Digitalisierung, Unternehmenstransformation, 5G, Breitbandinfrastruktur ### Gerhard Gamperl - Senior Advisor & Board Member Gerhard Gamperl, Jahrgang 1960, studierte Kulturtechnik und Wasserwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien sowie Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Karriere begann bei ABB und beim Entsorgungsunternehmen A.S.A. In den frühen 2000er-Jahren führte er als Geschäftsführer die Wiener Stadtwerke-Beteiligungsmanagement GmbH. Ende 2003 wurde er vom Aufsichtsrat der Berliner Stadtreinigung zum Vorstandsvorsitzenden berufen und leitete das Unternehmen bis 2006. Nach seiner Rückkehr nach Österreich wechselte Gamperl zur Verbund AG und verantwortete dort viele Jahre die Bereiche Strategie, Corporate Development, Innovation und Nachhaltigkeit. Er engagiert sich in Gremien der Energie- und Umweltwirtschaft und steht dem Beratungsteam mit seiner internationalen Energieexpertise zur Seite. Schwerpunkte: Energiewirtschaft, Dekarbonisierung, Circular Economy, Infrastruktur, Nachhaltigkeit ### Franz Rudorfer - Senior Advisor & Board Member Franz Rudorfer, Jahrgang 1960, studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz und begann dort als wissenschaftlicher Assistent. Nach dem Gerichtsjahr am Oberlandesgericht Linz trat er 1987 in die Wirtschaftskammer Österreich ein, wo er in der Sparte Bank und Versicherung verschiedene Funktionen übernahm. 2013 wurde er Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung. Neben seiner Tätigkeit in der WKO war Rudorfer Aufsichtsratsvorsitzender der Einlagensicherung Austria GmbH, Vizepräsident des Fiskalrates und kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht. Seit Anfang 2026 unterstützt er das Beraterteam von Public Interest. Schwerpunkte: Bankenregulierung, Versicherungswirtschaft, Finanzmarktaufsicht, Interessenvertretung ## Schwerpunkte ### Public Affairs Wien Österreich ist ein kleines Land mit kurzen Wegen, und genau das macht Public Affairs hier anspruchsvoll: Wer die falsche Tür zuerst öffnet, hat das Thema verbrannt, bevor es besprochen wurde. Die relevanten Adressen liegen in Wien dicht beieinander: Nationalrat und Bundesrat, die Ministerien, die Sozialpartner, die Regulierungsbehörden und die Interessenvertretungen. Diese Dichte ist ein Vorteil, solange die Reihenfolge stimmt. Ein Anliegen, das im Klubsekretariat auftaucht, bevor das zuständige Fachreferat es kennt, wird als Umgehung gelesen. Dazu kommt die österreichische Besonderheit der Sozialpartnerschaft. Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Industriellenvereinigung sind in vielen Materien faktisch mitentscheidend, obwohl sie formal nur begutachten. Wer sie erst im Begutachtungsverfahren einbindet, hat den wirksamsten Zeitpunkt bereits verpasst. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-wien - Frage: Ist Lobbying in Wien meldepflichtig? Antwort: Ja. Das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz verpflichtet Lobbying-Unternehmen zur Eintragung im Register des Bundesministeriums für Justiz. Eingetragen werden Unternehmen und ihre Lobbyisten, dazu kommen Angaben zum Umsatz aus Lobbying-Tätigkeit sowie ein Verhaltenskodex nach § 7 LobbyG. - Frage: Wie lange dauert ein Gesetzgebungsverfahren in Österreich? Antwort: Von der Ressortarbeit bis zur Kundmachung vergehen in der Regel sechs bis achtzehn Monate. Das Begutachtungsverfahren dauert meist vier bis sechs Wochen. Wer erst dann auftaucht, kann kommentieren, aber kaum noch gestalten: Der eigentliche Gestaltungsspielraum liegt in den Monaten davor. ### Public Affairs Österreich Der häufigste Fehler in Österreich ist die Annahme, mit dem Bund sei die Sache erledigt. Genehmigt, gewidmet und verhindert wird in den Ländern. Die österreichische Kompetenzverteilung ist unübersichtlich und wirkt sich unmittelbar aus. Der Bund regelt den Rahmen, die Länder vollziehen, in manchen Materien haben sie eigene Gesetzgebung. Bei Bau-, Natur- und Raumordnungsrecht entscheidet das Land, bei Gewerbe- und Anlagenrecht der Bund, und dazwischen liegen Verfahren, in denen beide Ebenen mitreden. Für Unternehmen heißt das: Eine Position, die in Wien trägt, muss in Graz, Linz und Innsbruck noch einmal erklärt werden, oft an Menschen mit anderen Interessen. Wir arbeiten deshalb mit Landkarten statt mit Verteilern und klären früh, wo ein Vorhaben tatsächlich scheitern kann. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-oesterreich - Frage: Wer ist in Österreich für mein Thema zuständig? Antwort: Das lässt sich nur am konkreten Vorhaben klären. Als Faustregel gilt: Wirtschaftsrecht, Steuern, Telekommunikation, Energie-Marktdesign und Gewerberecht liegen beim Bund. Bauordnung, Raumordnung, Naturschutz und große Teile des Anlagenverfahrens liegen bei den Ländern. Viele Vorhaben berühren beides. - Frage: Brauche ich für Österreich und die EU getrennte Beratung? Antwort: Getrennte Beratung selten, getrennte Arbeit fast immer. Der Großteil des Wirtschaftsrechts entsteht auf EU-Ebene und wird national umgesetzt. Wirksam ist, wer beide Ebenen mit einer Position bespielt, die in Brüssel und in Wien dieselbe bleibt. ### Public Affairs Brüssel Der wirksamste Moment in Brüssel liegt Jahre vor der Abstimmung, nämlich dann, wenn eine Generaldirektion die Folgenabschätzung schreibt und noch offen ist, welches Problem überhaupt gelöst werden soll. Die Europäische Kommission hat das Initiativmonopol. Ein Vorschlag durchläuft Arbeitsprogramm, Konsultation, Folgenabschätzung und interne Abstimmung, bevor er veröffentlicht wird. In dieser Phase entstehen die Definitionen, die später alles bestimmen: Wer gilt als betroffen, welche Schwellenwerte werden gezogen, welche Ausnahmen sind vorgesehen. Danach verschiebt sich das Spiel zu Parlament und Rat. Im Parlament zählen Berichterstatter, Schattenberichterstatter und die Ausschusssekretariate, im Rat die Ratsarbeitsgruppen und die Ständige Vertretung Österreichs. Beides sind eigene Welten mit eigenem Takt, und beides funktioniert nur mit belastbaren, fachlich präzisen Unterlagen. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-bruessel - Frage: Was ist das EU-Transparenzregister? Antwort: Das gemeinsame Register von Parlament, Kommission und Rat erfasst Organisationen, die auf die Politikgestaltung der EU einwirken. Der Eintrag ist Voraussetzung für Treffen mit Kommissionsmitgliedern und hohen Beamten sowie für den Zugangsausweis zum Europäischen Parlament. Er ist getrennt vom österreichischen Lobbying-Register zu führen. - Frage: Lohnt sich Brüssel für ein österreichisches Unternehmen? Antwort: Immer dann, wenn das Thema aus einer EU-Verordnung oder Richtlinie stammt, und das trifft auf den Großteil des Wirtschaftsrechts zu. Der nationale Umsetzungsspielraum ist oft schmal. Wer ihn in Wien ausschöpfen will, muss den Rahmen in Brüssel kennen, bevor er feststeht. ### EU Public Affairs Eine europäische Regel wird zweimal geschrieben: einmal in Brüssel und einmal bei der Umsetzung im Mitgliedstaat. Wer nur eine der beiden Runden begleitet, überlässt die andere dem Zufall. Der europäische Gesetzgebungsprozess ist langsam und dafür gründlich dokumentiert. Arbeitsprogramm, Call for Evidence, öffentliche Konsultation, Folgenabschätzung, Vorschlag, Ausschussarbeit, allgemeine Ausrichtung, Trilog. Jede dieser Stationen ist ein Einstiegspunkt, und jede spätere ist teurer als die vorige. Nach der Verabschiedung folgt die zweite Runde: delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, technische Standards und die nationale Umsetzung. Hier entsteht ein großer Teil der praktischen Belastung, oft ohne dass ein Unternehmen es bemerkt, weil die politische Aufmerksamkeit bereits weitergezogen ist. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-eu - Frage: Wie finde ich heraus, welche EU-Vorhaben mich betreffen? Antwort: Über ein kuratiertes Monitoring, das nicht nur Titel sammelt, sondern bewertet. Relevant sind das Arbeitsprogramm der Kommission, laufende Konsultationen, Ausschussdokumente des Parlaments und die Tagesordnungen der Ratsarbeitsgruppen. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Einordnung entlang Ihrer Geschäftsziele. - Frage: Kann ein einzelnes Unternehmen in Brüssel etwas bewirken? Antwort: Mit belastbaren Daten ja, mit Meinungen selten. Kommission und Parlament suchen Evidenz: Zahlen zu Beschäftigung, Investitionen, technischer Machbarkeit und Kosten. Wer diese Evidenz früh und überprüfbar liefert, wird gehört, auch ohne große Delegation. ### Lobbying Wien Lobbying hat in Österreich einen schlechten Ruf und einen klaren Rechtsrahmen. Der Ruf stammt aus den Fällen, in denen der Rahmen ignoriert wurde. Seit 2013 regelt das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, wer als Lobbying-Unternehmen gilt, was im Register offenzulegen ist und welche Verhaltenspflichten bestehen. Dazu gehören die Offenlegung des Auftraggebers gegenüber dem Funktionsträger, das Verbot unlauterer Methoden und ein verpflichtender Verhaltenskodex nach § 7. Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Wer registriert arbeitet, kann Termine offen führen und Positionen schriftlich einbringen, ohne dass daraus später ein Vorwurf wird. Die Arbeit verlagert sich damit dorthin, wo sie hingehört: auf die Qualität des Arguments. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/lobbying-wien - Frage: Was unterscheidet Lobbying von Bestechung? Antwort: Alles. Lobbying ist die offene, registrierte und dokumentierte Vertretung eines Anliegens gegenüber Entscheidungsträgern. Bestechung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Das LobbyG verbietet ausdrücklich unlautere Methoden, und ein registriertes Unternehmen verliert bei Verstoß seine Eintragung. - Frage: Muss ich als Unternehmen selbst ins Register? Antwort: Das hängt davon ab, ob Sie eigene Mitarbeiter mit Lobbying-Aufgaben beschäftigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Lobbying-Unternehmen, Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörpern und Interessenverbänden, jeweils mit eigenen Registerteilen und Pflichten. Wer eine Agentur beauftragt, ist damit nicht automatisch selbst eintragungspflichtig. ### EU-Lobbying Die europäische Verwaltung ist klein gemessen an dem, was sie regelt. Genau deshalb ist gut aufbereitete Evidenz dort ein knappes Gut und ein echter Hebel. Eine Generaldirektion, die eine Verordnung für 27 Mitgliedstaaten entwirft, hat für den Einzelfall wenig Kapazität. Wer die Folgen einer geplanten Schwelle für eine konkrete Branche sauber durchgerechnet vorlegt, liefert eine Arbeitsgrundlage und nicht nur eine Forderung. Das ist der Unterschied zwischen gehört werden und empfangen werden. Dazu kommt die Koalitionslogik. Eine Position, die von mehreren Mitgliedstaaten und mehreren Branchen getragen wird, überlebt den Trilog. Eine Einzelforderung aus einem kleinen Mitgliedstaat selten. Ein großer Teil unserer Arbeit besteht deshalb darin, Verbündete zu finden, bevor die Position fixiert wird. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/eu-lobbying - Frage: Wie kommt man an ein Treffen in der Kommission? Antwort: Über den Eintrag im Transparenzregister und über ein Thema, das der jeweiligen Einheit gerade auf dem Tisch liegt. Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinetten und Generaldirektoren werden veröffentlicht. Für die Facharbeit sind ohnehin die Referate relevanter, und dort zählt Substanz mehr als Rang. - Frage: Was gehört in ein europäisches Positionspapier? Antwort: Ein konkreter Textvorschlag statt einer allgemeinen Haltung. Also: welcher Artikel, welche Formulierung, welche Begründung, welche Folgenabschätzung. Zwei Seiten mit einem präzisen Änderungsvorschlag wirken mehr als zwanzig Seiten Branchenposition. ### Business Lobbying Business Lobbying unterscheidet sich von klassischer Interessenvertretung durch den Gegenstand: Es geht nicht um eine Regel für alle, sondern um ein Vorhaben für einen. Viele unternehmerische Vorhaben scheitern nicht an Gesetzen, sondern an Verfahren, Fristen und daran, dass die entscheidende Stelle das Vorhaben falsch versteht. Eine Betriebsanlagengenehmigung, eine Ausschreibungsbedingung, eine Konzession oder eine Beteiligung an einem regulierten Unternehmen sind unternehmerische Fragen mit politischer Flanke. Unsere Aufgabe ist es, diese Flanke zu klären, bevor sie zum Problem wird: Wer entscheidet tatsächlich, welche Bedenken sind absehbar, welche Belege werden verlangt, wo entsteht Widerstand. Das Ergebnis ist selten ein spektakulärer Durchbruch, sondern ein Verfahren, das läuft. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/business-lobbying - Frage: Ist Business Lobbying dasselbe wie Public Affairs? Antwort: Nein. Public Affairs zielt auf den Rahmen, Business Lobbying auf ein konkretes Vorhaben innerhalb dieses Rahmens. In der Praxis gehören beide zusammen: Wer ein Projekt durchbringt, aber den Rahmen ignoriert, steht beim nächsten Projekt wieder am Anfang. - Frage: Wie messen Sie Erfolg? Antwort: An dem, was vereinbart wurde: Verfahrensdauer, erreichte Bedingungen, vermiedene Auflagen, gehaltene Fristen. Ein Erfolgshonorar für ein bestimmtes gesetzgeberisches Ergebnis ist nach dem LobbyG unzulässig und wäre auch fachlich unseriös. ### Government Relations Der teuerste Anruf ist der erste in einer Krise. Wer erst dann anruft, verhandelt gleichzeitig über die Sache und über die eigene Glaubwürdigkeit. Government Relations ist Routinearbeit: regelmäßige Gespräche ohne konkretes Anliegen, verlässliche Antworten auf Rückfragen, Fachinformation dann, wenn sie gebraucht wird. Genau diese Routine schafft die Voraussetzung dafür, im Ernstfall überhaupt gehört zu werden. Für Unternehmen, die keine eigene Repräsentanz unterhalten, übernehmen wir diese Funktion dauerhaft. Für Unternehmen mit eigener Abteilung ergänzen wir dort, wo Zugang oder Kapazität fehlt, etwa auf Landesebene oder in Brüssel. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/government-relations - Frage: Wie oft sollte man Kontakt halten? Antwort: Häufig genug, um bekannt zu sein, selten genug, um nicht lästig zu werden. In der Praxis heißt das: ein bis zwei substanzielle Gespräche pro Jahr je relevanter Stelle, dazu Reaktion auf konkrete Anlässe wie Konsultationen oder Personalwechsel. - Frage: Was passiert bei einem Regierungswechsel? Antwort: Die politische Ebene wechselt, die Verwaltung bleibt weitgehend. Genau deshalb tragen Kontakte in die Fachreferate über Legislaturperioden hinweg, während reine Parteikontakte mit einer Wahl wertlos werden können. ### Interessenvertretung Ein Unternehmensinteresse überzeugt niemanden. Was überzeugt, ist die Antwort auf die Frage, warum es im öffentlichen Interesse liegt, dieses Unternehmensinteresse zu berücksichtigen. Die Übersetzungsleistung ist die eigentliche Arbeit. Ein Anliegen muss so formuliert werden, dass es an eine politische Zielsetzung anschließt, ohne dabei verfälscht zu werden. Wer zu weit übersetzt, verliert die Substanz. Wer gar nicht übersetzt, bleibt beim Wunschzettel. In Österreich kommt hinzu, dass viele Interessen bereits organisiert vertreten werden, durch Kammern, Fachverbände und Berufsgruppen. Ein Unternehmen, das daneben eine eigene Position fährt, muss erklären können, warum. Oft ist der bessere Weg, die bestehende Struktur zu nutzen und dort die Mehrheit zu gewinnen. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/interessenvertretung - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kammer und Lobbyist? Antwort: Die Kammern sind gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft und eigenem Registerteil im LobbyG. Ein Lobbying-Unternehmen arbeitet im Auftrag einzelner Klienten. Beide sind legitim, unterliegen aber unterschiedlichen Regeln und haben unterschiedliche Reichweiten. - Frage: Kann eine Stellungnahme wirklich etwas ändern? Antwort: Ja, wenn sie konkret ist. Eine Stellungnahme, die einen Formulierungsvorschlag samt Begründung enthält, wird in der Regel geprüft. Eine, die grundsätzliche Ablehnung äußert, wird zur Kenntnis genommen. Der Unterschied liegt in der Verwertbarkeit für die Person, die den Text überarbeiten muss. ### Stakeholder Management Stakeholder Management beginnt nicht mit einer Kontaktliste, sondern mit einer ehrlichen Antwort auf die Frage, wer Ihr Vorhaben verhindern könnte und warum er im Recht wäre. Die übliche Fehlerquelle ist eine Karte, die nur Befürworter und formale Entscheider enthält. Wirksam wird die Analyse erst, wenn sie auch die Akteure erfasst, die kein formales Mitspracherecht haben, aber öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen können: Bürgerinitiativen, Fachgesellschaften, Redaktionen, einzelne Abgeordnete. Danach folgt die unbequeme Arbeit: Für jede Gruppe muss geklärt werden, was sie tatsächlich braucht, nicht was sie fordert. Aus dieser Differenz entstehen die Win-Win-Positionen, die ein Vorhaben tragfähig machen. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/stakeholder-management - Frage: Wie viele Stakeholder sind realistisch zu betreuen? Antwort: Weniger als die meisten Listen vermuten lassen. In der Praxis entscheiden bei einem Vorhaben zehn bis fünfzehn Akteure über Erfolg oder Scheitern. Der Rest ist Beobachtung. Eine Karte mit zweihundert Namen ist meist ein Zeichen dafür, dass die Priorisierung noch fehlt. - Frage: Was tun mit Gegnern? Antwort: Zuerst verstehen, dann entscheiden. Manche Gegnerschaft beruht auf einem Missverständnis und lässt sich ausräumen. Manche ist grundsätzlich und bleibt. Im zweiten Fall geht es nicht um Überzeugung, sondern darum, dass die Argumente der Gegenseite bekannt sind, bevor sie öffentlich vorgetragen werden. ### Krisenkommunikation Die ersten sechs Stunden entscheiden über die Berichterstattung der nächsten sechs Monate, und in diesen sechs Stunden ist niemand in der Lage, eine Position zu entwickeln. Krisen mit politischer Dimension folgen einem eigenen Muster. Auf die Meldung folgt die Frage nach Verantwortung, danach die Frage nach der Aufsicht, und spätestens dann steht ein parlamentarischer Vorstoß im Raum. Wer nur die Medienseite bearbeitet, wird von der politischen Seite überholt. Vorbereitung heißt bei uns: bekannte Angriffsflächen benennen, Belege bereitlegen, Sprecher festlegen und mit den zuständigen Behörden im Vorfeld klären, wie im Ernstfall kommuniziert wird. Das ist unspektakulär und im Anlassfall der ganze Unterschied. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/krisenkommunikation - Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Stellungnahme? Antwort: Sobald belastbare Fakten vorliegen, und keine Minute früher. Eine schnelle Aussage, die später korrigiert werden muss, verlängert die Krise um eine eigene Welle. Bis dahin gilt: erreichbar sein, den Sachstand nennen und einen Zeitpunkt für die nächste Information zusagen. - Frage: Wer sollte sprechen? Antwort: Bei fachlichen Fragen die Fachebene, bei Verantwortungsfragen die Geschäftsführung. Die häufigste Fehlbesetzung ist der Vorstand für ein technisches Detail und der Pressesprecher für eine Verantwortungsfrage. Beides erzeugt Folgefragen. ### Litigation PR Schweigen ist im Verfahren oft juristisch richtig und kommunikativ verheerend. Die Aufgabe besteht darin, beides zugleich zu bedienen, ohne eines davon zu opfern. Anwälte optimieren auf das Verfahren, Kommunikatoren auf die Wahrnehmung. Ohne Abstimmung arbeiten beide gegeneinander: Eine Aussage, die vor Gericht unproblematisch ist, kann in der Zeitung als Eingeständnis gelesen werden, und umgekehrt kann eine überzeugende öffentliche Erklärung im Akt landen. Unsere Rolle ist die Schnittstelle. Wir arbeiten mit der rechtlichen Vertretung, nicht neben ihr, und klären vorab, welche Aussagen möglich sind, wer sie trifft und welche Fragen unbeantwortet bleiben müssen, samt einer Begründung, die man öffentlich vertreten kann. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/litigation-pr - Frage: Ist Litigation PR zulässig? Antwort: Ja, innerhalb klarer Grenzen. Unzulässig sind die Beeinflussung von Zeugen, die Verletzung von Verfahrensgeheimnissen und Aussagen, die den Ermittlungserfolg gefährden. Zulässig ist es, den eigenen Standpunkt darzustellen und sachliche Fehler in der Berichterstattung zu korrigieren. - Frage: Wann sollte man Litigation PR einschalten? Antwort: Sobald absehbar ist, dass ein Verfahren öffentlich wird, und nicht erst, wenn es das ist. Der Zeitpunkt, an dem eine Redaktion anruft, ist der späteste sinnvolle. Alles davor erlaubt Vorbereitung statt Reaktion. ### CEO Positioning Sichtbarkeit ist kein Ziel. Das Ziel ist, bei genau zwei oder drei Themen die Person zu sein, die gefragt wird, wenn es ernst wird. Die Auswahl ist der schwierige Teil. Ein Themenfeld muss zur Person passen, zum Unternehmen passen und gesellschaftlich relevant sein. Fehlt eines davon, wirkt der Auftritt aufgesetzt, und das merken Redaktionen schneller als jedes Publikum. Danach ist es Handwerk: Gremien, in denen man mitarbeitet, Veranstaltungen, auf denen man spricht, Beiträge, die man verfasst, und eine konsistente Linie über Jahre. Kurzfristige Kampagnen erzeugen Bekanntheit, aber keine Autorität. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/ceo-positioning - Frage: Soll sich ein CEO politisch äußern? Antwort: Zu Fragen, die das eigene Geschäft betreffen, ja, und dort wird es sogar erwartet. Zu allgemeinpolitischen Fragen ohne Bezug zum Unternehmen entsteht Risiko ohne Ertrag. Die Grenze verläuft nicht zwischen mutig und vorsichtig, sondern zwischen zuständig und unzuständig. - Frage: Wie lange dauert der Aufbau? Antwort: Zwei bis drei Jahre bis zur verlässlichen Wahrnehmung in einem Themenfeld. Schneller geht es nur bei einem Anlass, der ohnehin Aufmerksamkeit erzeugt, und dann trägt die Position nur, wenn sie vorher vorbereitet wurde. ### Issue Campaigning Eine Kampagne lohnt nur dann, wenn öffentliche Aufmerksamkeit die Entscheidung tatsächlich beeinflusst. Bei vielen Fachthemen ist das nicht der Fall, und dann schadet Lautstärke. Die erste Frage ist deshalb nicht, wie eine Kampagne aussehen soll, sondern ob sie das richtige Instrument ist. Fachliche Detailfragen werden in Referaten entschieden, dort hilft Öffentlichkeit selten. Grundsatzfragen mit Verteilungswirkung werden politisch entschieden, dort hilft sie oft. Wenn die Antwort ja lautet, gilt: Eine Kampagne braucht einen Absender, der glaubwürdig ist, eine Forderung, die erfüllbar ist, und Verbündete, die nicht gekauft wirken. Fehlt eines davon, entsteht Gegenwind statt Rückenwind. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/issue-campaigning - Frage: Was kostet eine Kampagne? Antwort: Das hängt vollständig davon ab, ob Reichweite eingekauft oder erarbeitet wird. Eine Kampagne, die auf Allianzen, Fachveranstaltungen und Medienarbeit setzt, ist deutlich günstiger als eine mit Mediabudget und oft wirksamer, weil sie nicht als bezahlt erkennbar ist. - Frage: Muss eine Kampagne als solche erkennbar sein? Antwort: Der Absender ja. Verdeckte Kampagnen, bei denen der eigentliche Auftraggeber verschleiert wird, sind nach dem LobbyG unzulässig und darüber hinaus riskant: Wird die Konstruktion bekannt, ersetzt sie das eigentliche Thema in der Berichterstattung. ### Allianzen und Verbandsmanagement Der Wert einer Allianz liegt nicht in der Zahl der Mitglieder, sondern darin, dass sie sich auf einen Satz einigen konnten, den keiner von ihnen allein hätte sagen können. Allianzen scheitern fast immer an derselben Stelle: Die Mitglieder sind sich über das Ziel einig und über den Weg nicht. Solange die Abstimmung informell läuft, bleibt das unsichtbar. Sobald eine Position schriftlich fixiert werden muss, bricht es auf. Deshalb beginnen wir mit der Geschäftsordnung und nicht mit der Pressekonferenz: Wer entscheidet, mit welcher Mehrheit, wer spricht nach außen, was passiert bei Dissens und wie tritt jemand aus. Diese Fragen vorab zu klären ist unangenehm und spart später die Allianz. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/allianzen-verbandsmanagement - Frage: Was ist wettbewerbsrechtlich zu beachten? Antwort: Wettbewerber, die sich in einer Plattform treffen, brauchen klare Regeln: keine Preise, keine Mengen, keine Marktaufteilung, keine sensiblen Einzeldaten. In der Praxis heißt das dokumentierte Tagesordnungen, Protokolle und eine Compliance-Belehrung zu Beginn jeder Sitzung. - Frage: Wann lohnt sich ein eigener Verband? Antwort: Wenn ein Anliegen dauerhaft ist und in bestehenden Strukturen keine Mehrheit findet. Für einzelne Vorhaben genügt eine befristete Plattform, die nach Erreichen des Ziels wieder aufgelöst wird. Ein Verband, der seinen Zweck überlebt, wird zur Belastung für seine Mitglieder. ### Politisches Monitoring Ein Monitoring, das alles meldet, wird nach drei Wochen nicht mehr gelesen. Der Wert liegt im Weglassen und in dem Satz, der erklärt, warum das Übriggebliebene wichtig ist. Die Quellen sind öffentlich: Ministerialentwürfe und Begutachtungen, parlamentarische Materialien, Anfragen und Anfragebeantwortungen, das Arbeitsprogramm der Kommission, Konsultationen, Ratsdokumente und Ausschussberichte. Das Problem ist nicht der Zugang, sondern die Menge. Unser Monitoring filtert entlang von Themen, die wir mit Ihnen definieren, und liefert zu jedem Fund eine Einordnung: Was ist geplant, wen betrifft es, wann wird entschieden, was wäre jetzt zu tun. Ohne diese vierte Zeile ist ein Monitoring ein Newsletter. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/politisches-monitoring - Frage: Wie oft wird berichtet? Antwort: Üblich ist ein wöchentlicher Bericht mit sofortiger Meldung bei dringenden Vorgängen. Entscheidend ist nicht die Frequenz, sondern dass ein dringender Fund Sie erreicht, bevor die Frist abläuft, und nicht erst im nächsten Turnus. - Frage: Kann man Monitoring nicht automatisieren? Antwort: Das Sammeln ja, das Bewerten nur eingeschränkt. Ein Suchbegriff findet den Titel eines Vorhabens, aber nicht die Stelle in Artikel 14 Absatz 3, an der eine Definition Ihr Geschäftsmodell erfasst. Genau diese Stellen sind die teuren. ### Regulatory Affairs Behörden entscheiden nach Recht und nach Auftrag. Wer mit politischen Argumenten kommt, wo ein rechtliches gefragt ist, wird höflich angehört und ignoriert. Regulierungsbehörden wie E-Control, FMA oder RTR sind weisungsfrei und handeln innerhalb eines gesetzlichen Auftrags. Der Hebel liegt deshalb nicht in politischem Druck, sondern in der Qualität der eingebrachten Argumente und Daten sowie im Verständnis dafür, was die Behörde rechtlich überhaupt tun darf. Der politische Hebel liegt eine Ebene darüber: beim Gesetz, das den Auftrag definiert. Wer mit einer Aufsichtsentscheidung unzufrieden ist, hat meist ein Problem mit dem zugrunde liegenden Gesetz. Diese beiden Wege sauber zu trennen ist ein Großteil unserer Arbeit. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/regulatory-affairs - Frage: Darf man mit einer Aufsichtsbehörde überhaupt sprechen? Antwort: Ja, außerhalb laufender Verfahren sogar ausdrücklich. Behörden führen Konsultationen, Marktgespräche und Fachdialoge. Innerhalb eines Verfahrens gelten die Regeln des Verfahrensrechts, und dort ist der Weg über die rechtliche Vertretung der richtige. - Frage: Was gehört in einen Konsultationsbeitrag an eine Behörde? Antwort: Daten, Methodik und ein konkreter Vorschlag. Behörden müssen ihre Entscheidungen begründen und suchen deshalb belastbares Material, auf das sie sich stützen können. Eine Stellungnahme ohne Zahlen erzeugt keine Grundlage, auf die sich jemand berufen könnte. ### Public Affairs Strategie Die meisten Public-Affairs-Programme scheitern nicht an fehlendem Zugang, sondern daran, dass niemand im Unternehmen sagen kann, welche drei Entscheidungen in den nächsten zwei Jahren wirklich zählen. Eine Strategie beginnt deshalb mit einer Inventur: Welche regulatorischen Entscheidungen stehen an, welche davon berühren das Geschäftsmodell, welche davon sind überhaupt beeinflussbar. Am Ende dieser Übung bleiben selten mehr als drei oder vier Themen übrig, und genau das ist der Ertrag. Danach folgen Ziele, die überprüfbar sind, Botschaften, die intern konsistent verwendet werden, und eine ehrliche Einschätzung der eigenen Ressourcen. Eine Strategie, die mehr Kapazität voraussetzt als vorhanden ist, wird im ersten Quartal aufgegeben. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-strategie - Frage: Für welchen Zeitraum plant man? Antwort: Achtzehn bis dreißig Monate, orientiert an den Legislaturperioden in Wien und Brüssel. Kürzer ist im politischen Prozess nicht sinnvoll, weil die meisten Verfahren länger dauern. Deutlich länger ist Spekulation. - Frage: Wie misst man den Erfolg von Public Affairs? Antwort: An vermiedenen Kosten und erreichten Bedingungen, nicht an Kontaktzahlen. Konkret: Wurde eine Schwelle verschoben, eine Frist verlängert, eine Ausnahme aufgenommen, ein Verfahren beschleunigt. Diese Größen müssen vorher definiert sein, sonst ist die Bewertung im Nachhinein beliebig. ### Positionspapiere und Konsultationen Eine Stellungnahme wird von einer Person gelesen, die einen Text überarbeiten muss. Alles, was ihr diese Arbeit nicht erleichtert, wird überblättert. Daraus folgt der Aufbau: zuerst der betroffene Artikel, dann der konkrete Formulierungsvorschlag, dann die Begründung, dann die Belege. Nicht umgekehrt. Ein Vorspann über die Bedeutung der eigenen Branche kostet die Aufmerksamkeit, die für den Vorschlag gebraucht wird. Im österreichischen Begutachtungsverfahren sind Stellungnahmen öffentlich und dauerhaft abrufbar. Das ist ein Argument für Sorgfalt: Was heute eingebracht wird, steht in fünf Jahren noch im Parlamentsportal und wird bei nächster Gelegenheit zitiert. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/positionspapiere-konsultationen - Frage: Wo werden Stellungnahmen in Österreich eingebracht? Antwort: Ministerialentwürfe werden auf der Website des Parlaments zur Begutachtung veröffentlicht, Stellungnahmen werden dort eingebracht und veröffentlicht. Zusätzlich empfiehlt sich die direkte Übermittlung an das zuständige Ressort, weil dort die Überarbeitung tatsächlich stattfindet. - Frage: Soll man gemeinsam oder einzeln einbringen? Antwort: Beides hat seinen Platz. Eine gemeinsame Stellungnahme zeigt Breite, eine einzelne zeigt Betroffenheit im Detail. Wirksam ist häufig die Kombination: der Verband grundsätzlich, das einzelne Unternehmen mit konkreten Zahlen zum eigenen Fall. ### Förderungen und Procurement Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist nicht ein schwaches Projekt, sondern ein gutes Projekt im falschen Programm. Europäische Programme haben jeweils eine politische Zielsetzung, die im Arbeitsprogramm steht und in den Bewertungskriterien wiederkehrt. Ein Antrag, der diese Zielsetzung nicht aufnimmt, kann technisch exzellent sein und trotzdem an der Bewertung scheitern. Die Passung ist die halbe Arbeit. Bei öffentlichen Ausschreibungen liegt der Hebel vor der Veröffentlichung, im Marktdialog und in der Bedarfsdefinition. Sobald die Ausschreibung läuft, gilt Gleichbehandlung, und jeder Kontaktversuch schadet mehr als er nützt. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/foerderungen-procurement - Frage: Darf man vor einer Ausschreibung mit dem Auftraggeber sprechen? Antwort: Ja. Der vorbereitende Marktdialog ist im Vergaberecht ausdrücklich vorgesehen, damit öffentliche Auftraggeber den Markt kennen, bevor sie Anforderungen definieren. Wichtig ist die Dokumentation und dass kein Wettbewerbsvorteil entsteht, der andere Bieter ausschließt. - Frage: Welche EU-Programme sind für Unternehmen relevant? Antwort: Das hängt vom Vorhaben ab. Für Forschung und Innovation die entsprechenden Rahmenprogramme, für Infrastruktur die Fazilitäten für Verkehr, Energie und Digitales, für Transformation die Fonds mit Klimabezug. Die Auswahl gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Projektplanung. ### Political Due Diligence Die klassische Due Diligence prüft, was gilt. Die politische prüft, wie lange es noch gilt und wer daran gerade arbeitet. In regulierten Branchen entsteht ein erheblicher Teil des Unternehmenswerts aus dem Rechtsrahmen: aus einer Konzession, einem Einspeisetarif, einer Marktstellung oder einer Ausnahme. Diese Positionen sind politisch veränderbar, und die Veränderung kündigt sich Jahre vorher an, meist in Dokumenten, die niemand liest. Wir prüfen deshalb drei Dinge: welche Regelungen den Wert tragen, welche Vorhaben diese Regelungen betreffen und wie belastbar die Beziehungen des Zielunternehmens zu den relevanten Stellen tatsächlich sind. Das Ergebnis ist eine Einschätzung über die Haltedauer, nicht über das Quartal. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/political-due-diligence - Frage: Wann sollte eine Political Due Diligence stattfinden? Antwort: Parallel zur rechtlichen und kommerziellen Prüfung, nicht danach. Wenn die Bewertung bereits steht, führt ein regulatorischer Befund nur noch zu Nachverhandlungen unter Zeitdruck oder wird abgeräumt, weil niemand den Prozess aufhalten will. - Frage: Ist das nicht Aufgabe der Anwälte? Antwort: Anwälte prüfen das geltende Recht und bestehende Verfahren, und das sehr gründlich. Die Frage, welches Gesetz in achtzehn Monaten kommt und wer es gerade schreibt, ist keine Rechtsfrage. Beide Prüfungen ergänzen einander. ### Medienarbeit Der Umweg über die Öffentlichkeit ist im politischen Prozess manchmal die kürzeste Verbindung und manchmal der sicherste Weg, ein Gespräch zu beenden. Wer ein Thema medial setzt, während im Ministerium noch verhandelt wird, riskiert, dass die Gegenseite sich öffentlich festlegt. Danach ist Bewegung teuer, weil sie als Niederlage gelesen würde. Die Reihenfolge von Gespräch und Öffentlichkeit ist deshalb eine strategische Entscheidung, keine operative. Wenn Öffentlichkeit das richtige Mittel ist, gelten die Regeln des Handwerks: eine Geschichte mit Neuigkeitswert, belastbare Zahlen, ein Gesicht, das dafür einsteht, und Verfügbarkeit für Rückfragen. Eine Aussendung ohne diese vier Elemente erzeugt keine Berichterstattung, sondern einen Eintrag im Archiv. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/medienarbeit-strategische-kommunikation - Frage: Wann ist mediale Eskalation sinnvoll? Antwort: Wenn das Gespräch nachweislich blockiert ist, die eigene Position belegbar ist und eine breitere Öffentlichkeit ein nachvollziehbares Interesse an dem Thema hat. Fehlt eines dieser drei Elemente, schadet Eskalation der eigenen Sache mehr als der Gegenseite. - Frage: Wie verhält sich Medienarbeit zu Public Affairs? Antwort: Als Teil davon, nicht als Parallelbetrieb. Wenn Kommunikation und politische Arbeit getrennt laufen, widersprechen sie sich früher oder später, und dieser Widerspruch wird in Wien innerhalb weniger Tage bemerkt. ### Lobbying-Compliance Die meisten Compliance-Probleme im politischen Bereich entstehen nicht aus bösem Willen, sondern daraus, dass niemand im Unternehmen wusste, dass eine Registrierungspflicht bestand. Österreich und die EU führen getrennte Register mit unterschiedlichen Kriterien. Das österreichische LobbyG unterscheidet vier Kategorien mit je eigenen Pflichten. Das EU-Transparenzregister ist Voraussetzung für Zugang zu Kommission und Parlament. Wer in beiden Systemen tätig ist, braucht beide Einträge, und sie sind nicht deckungsgleich. Daneben braucht es interne Regeln: Wer darf für das Unternehmen politische Gespräche führen, wie werden sie dokumentiert, welche Einladungen dürfen angenommen werden, wie wird mit früheren Amtsträgern umgegangen. Diese Fragen vorab zu klären ist deutlich angenehmer als im Anlassfall. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/lobbying-compliance - Frage: Wer muss sich in Österreich registrieren? Antwort: Lobbying-Unternehmen, Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände, jeweils in einem eigenen Registerteil. Maßgeblich ist, ob im Rahmen der Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Funktionsträgern aufgenommen wird, um auf Entscheidungen einzuwirken. - Frage: Was passiert bei einem Verstoß? Antwort: Das LobbyG sieht Verwaltungsstrafen und die Streichung aus dem Register vor. Praktisch schwerer wiegt die Folge: Ein nicht eingetragenes Unternehmen darf keine Lobbying-Tätigkeit ausüben, und ein Funktionsträger, der das bemerkt, wird den Kontakt beenden. ### Reputationsmanagement Im politischen Raum wird Reputation nicht durch Kampagnen aufgebaut, sondern durch Verlässlichkeit über Jahre, und sie wird durch einen einzigen Vorgang beschädigt. Die politisch relevante Reputation eines Unternehmens ist nicht identisch mit seiner Markenbekanntheit. Entscheidend ist, ob eine Auskunft als belastbar gilt, ob Zusagen gehalten werden und ob ein Unternehmen in schwierigen Lagen erreichbar bleibt. Diese Einschätzungen kursieren in kleinen Kreisen und sind sehr stabil. Deshalb ist die wichtigste Maßnahme unspektakulär: Zusagen einhalten, auch kleine. Die zweite ist, unangenehme Nachrichten selbst zu überbringen, bevor es jemand anderer tut. Die dritte ist, in Phasen ohne Anliegen ansprechbar zu bleiben. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/reputationsmanagement - Frage: Lässt sich Reputation messen? Antwort: Teilweise. Medienresonanz und Tonalität lassen sich erheben, die Einschätzung in Fachkreisen nur über strukturierte Gespräche. Wir arbeiten mit vertraulichen Interviews bei relevanten Stellen, weil das die Information liefert, die in keiner Auswertung steht. - Frage: Was tun nach einem Reputationsschaden? Antwort: Ursache klären, Konsequenz ziehen, Konsequenz zeigen, und danach Geduld. Eine Kommunikationsoffensive unmittelbar nach dem Vorfall verlängert die Aufmerksamkeit für den Vorfall. Wirksam ist der Nachweis einer Änderung, und der braucht Zeit. ### Standortpolitik Ein Investitionsprojekt scheitert selten am Geld und fast nie an der Technik. Es scheitert an einer Widmung, einer Umweltprüfung oder daran, dass eine Gemeinde sich übergangen fühlt. Standortprojekte berühren alle drei Verwaltungsebenen zugleich. Der Bund setzt Rahmen und Förderungen, das Land entscheidet über Raumordnung und große Teile der Genehmigung, die Gemeinde über Widmung und lokale Akzeptanz. Wer eine dieser Ebenen auslässt, verliert Zeit, die später nicht aufholbar ist. Die zweite Ebene ist die öffentliche. Ein Projekt, das als Belastung wahrgenommen wird, bekommt Widerstand, auch wenn es rechtlich einwandfrei ist. Ein Projekt, das als Chance für die Region erklärt werden kann, bekommt Fürsprecher, die man nicht kaufen kann. Seite: https://www.publicinterest.at/public-affairs/standortpolitik - Frage: Wann sollte die politische Begleitung beginnen? Antwort: Vor der Standortentscheidung, nicht danach. Sobald ein Grundstück gekauft ist, verhandelt man ohne Alternative, und das ist die schwächste Position im ganzen Verfahren. Die Prüfung mehrerer Standorte auf politische Machbarkeit gehört in die Frühphase. - Frage: Wie geht man mit einer Bürgerinitiative um? Antwort: Früh, direkt und ohne Belehrung. Initiativen entstehen meist aus einem konkreten Anliegen, oft Verkehr, Lärm oder Wasser. Wer dieses Anliegen ernst nimmt und wo möglich aufgreift, verhandelt über Auflagen. Wer es abtut, verhandelt über das Projekt. ## Häufige Fragen ### Was macht Public Interest Consultants? Public Interest Consultants ist eine österreichische Beratung für Public Affairs, Business Lobbying und strategische Kommunikation mit Sitz in Wien und Präsenz in Brüssel. Das 2007 gegründete Unternehmen berät Konzerne, Verbände und Investoren an der Schnittstelle von Regulierung, Strategie und Kommunikation. ### Worin unterscheidet sich Public Affairs von klassischer PR? Klassische PR adressiert die mediale Öffentlichkeit. Public Affairs adressiert politische und regulatorische Entscheidungsprozesse: Sie verbindet Government Relations, Analyse regulatorischer Vorhaben, Stakeholder-Arbeit und Koalitionsbildung mit strategischer Kommunikation und ist an konkrete Business-Ziele gekoppelt. ### Ist Lobbying in Österreich reguliert? Ja. Das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) verpflichtet Lobbying-Unternehmen zur Eintragung im Lobbying- und Interessenvertretungsregister und gemäß § 7 LobbyG zu einem Verhaltenskodex. Public Interest Consultants unterwirft sich diesem Kodex. ### In welchen Branchen berät Public Interest? Schwerpunkte sind hochregulierte Branchen: Telekommunikation, Energie und Infrastruktur, Finanz- und Versicherungssektor, Gesundheit und Life Sciences, Konsumgüter sowie Plattformökonomie und Technologie. ### Arbeitet Public Interest auch auf EU-Ebene? Ja. Public Interest ist bei den Europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg vertreten und bietet EU-Monitoring, European Policy Analysis, Impact-Assessment-Begleitung, European Alliance Campaigning sowie Unterstützung bei Förderungen und Procurement. ### Nennt Public Interest seine Klienten? Nein. Diskretion ist Teil des Beratungsansatzes: Public Interest spricht weder über Klientennamen noch über einzelne Mandate. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben werden im Lobbying- und Interessenvertretungsregister geführt. ## Seiten - [Start](https://www.publicinterest.at/) - [Wer sind wir](https://www.publicinterest.at/wer-sind-wir) - [Was tun wir](https://www.publicinterest.at/was-tun-wir) - [Branchen](https://www.publicinterest.at/branchen) - [Telekommunikation](https://www.publicinterest.at/branchen/telekommunikation) - [Energie & Infrastruktur](https://www.publicinterest.at/branchen/energie-infrastruktur) - [Finanz- & Versicherungssektor](https://www.publicinterest.at/branchen/finanz-versicherung) - [Gesundheit & Life Sciences](https://www.publicinterest.at/branchen/gesundheit-life-sciences) - [Konsumgüter (FMCG)](https://www.publicinterest.at/branchen/konsumgueter) - [Plattformökonomie & Technologie](https://www.publicinterest.at/branchen/plattform-technologie) - [Management](https://www.publicinterest.at/management) - [Gregor Schönstein](https://www.publicinterest.at/management/gregor-schoenstein) - [Bernhard Nagiller](https://www.publicinterest.at/management/bernhard-nagiller) - [Kontakt](https://www.publicinterest.at/kontakt) - [Grounding](https://www.publicinterest.at/grounding) - [Schwerpunkte](https://www.publicinterest.at/public-affairs) - [Public Affairs Wien](https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-wien) - [Public Affairs Österreich](https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-oesterreich) - [Public Affairs Brüssel](https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-bruessel) - [EU Public Affairs](https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-eu) - [Lobbying Wien](https://www.publicinterest.at/public-affairs/lobbying-wien) - [EU-Lobbying](https://www.publicinterest.at/public-affairs/eu-lobbying) - [Business Lobbying](https://www.publicinterest.at/public-affairs/business-lobbying) - [Government Relations](https://www.publicinterest.at/public-affairs/government-relations) - [Interessenvertretung](https://www.publicinterest.at/public-affairs/interessenvertretung) - [Stakeholder Management](https://www.publicinterest.at/public-affairs/stakeholder-management) - [Krisenkommunikation](https://www.publicinterest.at/public-affairs/krisenkommunikation) - [Litigation PR](https://www.publicinterest.at/public-affairs/litigation-pr) - [CEO Positioning](https://www.publicinterest.at/public-affairs/ceo-positioning) - [Issue Campaigning](https://www.publicinterest.at/public-affairs/issue-campaigning) - [Allianzen und Verbandsmanagement](https://www.publicinterest.at/public-affairs/allianzen-verbandsmanagement) - [Politisches Monitoring](https://www.publicinterest.at/public-affairs/politisches-monitoring) - [Regulatory Affairs](https://www.publicinterest.at/public-affairs/regulatory-affairs) - [Public Affairs Strategie](https://www.publicinterest.at/public-affairs/public-affairs-strategie) - [Positionspapiere und Konsultationen](https://www.publicinterest.at/public-affairs/positionspapiere-konsultationen) - [Förderungen und Procurement](https://www.publicinterest.at/public-affairs/foerderungen-procurement) - [Political Due Diligence](https://www.publicinterest.at/public-affairs/political-due-diligence) - [Medienarbeit](https://www.publicinterest.at/public-affairs/medienarbeit-strategische-kommunikation) - [Lobbying-Compliance](https://www.publicinterest.at/public-affairs/lobbying-compliance) - [Reputationsmanagement](https://www.publicinterest.at/public-affairs/reputationsmanagement) - [Standortpolitik](https://www.publicinterest.at/public-affairs/standortpolitik) - [Impressum](https://www.publicinterest.at/impressum) - [Datenschutz](https://www.publicinterest.at/datenschutz) ## Hinweise - Public Interest nennt aus Diskretionsgründen keine Klientennamen. 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