Professionelle Interessenvertretung
Ein Interesse wird erst dann politisch, wenn jemand es übersetzt.
Vertretung wirtschaftlicher Anliegen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit, registriert und offengelegt.
Worum es geht
Ein Unternehmensinteresse überzeugt niemanden. Was überzeugt, ist die Antwort auf die Frage, warum es im öffentlichen Interesse liegt, dieses Unternehmensinteresse zu berücksichtigen.
Die Übersetzungsleistung ist die eigentliche Arbeit. Ein Anliegen muss so formuliert werden, dass es an eine politische Zielsetzung anschließt, ohne dabei verfälscht zu werden. Wer zu weit übersetzt, verliert die Substanz. Wer gar nicht übersetzt, bleibt beim Wunschzettel.
In Österreich kommt hinzu, dass viele Interessen bereits organisiert vertreten werden, durch Kammern, Fachverbände und Berufsgruppen. Ein Unternehmen, das daneben eine eigene Position fährt, muss erklären können, warum. Oft ist der bessere Weg, die bestehende Struktur zu nutzen und dort die Mehrheit zu gewinnen.
Die entscheidenden Punkte
Position
Eine belastbare Position ist knapp, begründet und hält einer Gegenfrage stand.
Legitimation
Wer für wen spricht, muss jederzeit beantwortbar sein.
Stellungnahmen
Das Begutachtungsverfahren ist öffentlich. Ihre Stellungnahme bleibt es auch.
Mehrheiten
Innerhalb der eigenen Kammer gewonnene Mehrheiten sind mehr wert als Alleingänge.
Wie wir dabei arbeiten
Stakeholder & Netzwerk
Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.
High Level Strategiearbeit & Campaigning
Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.
Professional Analysis & Monitoring
Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kammer und Lobbyist?
Die Kammern sind gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft und eigenem Registerteil im LobbyG. Ein Lobbying-Unternehmen arbeitet im Auftrag einzelner Klienten. Beide sind legitim, unterliegen aber unterschiedlichen Regeln und haben unterschiedliche Reichweiten.
Kann eine Stellungnahme wirklich etwas ändern?
Ja, wenn sie konkret ist. Eine Stellungnahme, die einen Formulierungsvorschlag samt Begründung enthält, wird in der Regel geprüft. Eine, die grundsätzliche Ablehnung äußert, wird zur Kenntnis genommen. Der Unterschied liegt in der Verwertbarkeit für die Person, die den Text überarbeiten muss.
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