Regulatory Affairs und Behördenkommunikation
Eine Aufsichtsbehörde ist kein Gegner, aber auch kein Partner. Sie ist ein Publikum mit eigenem Auftrag.
Kommunikation mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, von der Konsultation bis zum laufenden Verfahren.
Worum es geht
Behörden entscheiden nach Recht und nach Auftrag. Wer mit politischen Argumenten kommt, wo ein rechtliches gefragt ist, wird höflich angehört und ignoriert.
Regulierungsbehörden wie E-Control, FMA oder RTR sind weisungsfrei und handeln innerhalb eines gesetzlichen Auftrags. Der Hebel liegt deshalb nicht in politischem Druck, sondern in der Qualität der eingebrachten Argumente und Daten sowie im Verständnis dafür, was die Behörde rechtlich überhaupt tun darf.
Der politische Hebel liegt eine Ebene darüber: beim Gesetz, das den Auftrag definiert. Wer mit einer Aufsichtsentscheidung unzufrieden ist, hat meist ein Problem mit dem zugrunde liegenden Gesetz. Diese beiden Wege sauber zu trennen ist ein Großteil unserer Arbeit.
Die entscheidenden Punkte
Auftrag
Zuerst klären, was die Behörde darf. Vieles ist gar nicht ihre Entscheidung.
Konsultation
Behördenkonsultationen sind fachlich und werden fachlich beantwortet.
Verfahren
Im laufenden Verfahren gilt das Verfahrensrecht, nicht die Kommunikation.
Gesetzesebene
Was die Behörde nicht ändern darf, ändert der Gesetzgeber.
Wie wir dabei arbeiten
Professional Analysis & Monitoring
Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.
Stakeholder & Netzwerk
Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.
High Level Strategiearbeit & Campaigning
Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.
Häufige Fragen
Darf man mit einer Aufsichtsbehörde überhaupt sprechen?
Ja, außerhalb laufender Verfahren sogar ausdrücklich. Behörden führen Konsultationen, Marktgespräche und Fachdialoge. Innerhalb eines Verfahrens gelten die Regeln des Verfahrensrechts, und dort ist der Weg über die rechtliche Vertretung der richtige.
Was gehört in einen Konsultationsbeitrag an eine Behörde?
Daten, Methodik und ein konkreter Vorschlag. Behörden müssen ihre Entscheidungen begründen und suchen deshalb belastbares Material, auf das sie sich stützen können. Eine Stellungnahme ohne Zahlen erzeugt keine Grundlage, auf die sich jemand berufen könnte.
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